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IHK SCHLESWIG-HOLSTEIN

Gericht schiebt Gewerbeauskunftszentrale einen Riegel vor

Ab sofort ist es der Gewerbeauskunftszentrale (GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH, Düsseldorf) untersagt, weiterhin ihre Angebotsschreiben zu verschicken, in denen enorme Kosten für einen Adressbucheintrag für Firmen verschleiert werden.

Alle Unternehmen, die irrtümlich einen solchen Vertrag unterschrieben haben, sollten nach Auffassung der IHK Schleswig-Holstein auch weiterhin nicht zahlen.

Die zahlreich an Unternehmen versandten Formulare der Gewerbeauskunftszentrale (GWE) sind nach Auffassung der Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Düsseldorf insgesamt als unlautere geschäftliche Handlungen anzusehen. "Die Adressaten werden in mehrfacher Hinsicht in die Irre geführt. Schon die Überschrift "Gewerbeauskunft-Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge" erweckt den Eindruck, es handele sich um eine im öffentlichen Interesse tätige Stelle." Auch die Werbung mit einem Monatspreis, obwohl die Mindestlaufzeit eines Vertrages mehr als einen Monat beträgt, stelle eine Irreführung über wesentliche Merkmale der beworbenen Dienstleistung dar (AZ: 38 O 148/10).

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität wurde von den IHKs wegen zahlreicher Beschwerden von Mitgliedsunternehmen eingeschaltet und konnte mithilfe des Gerichts der Gewerbeauskunftszentrale das Handwerk legen. Sollte die GWE weiterhin Firmen anschreiben, so wird nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig. Die IHK Schleswig-Holstein begrüßt die eindeutigen Worten des Gerichts und sieht sich in ihrer bisherigen Rechtsauffassung bestätigt, wonach alle reingefallenen Unternehmer die ihnen übersandten Rechnungen der GWE nicht zu zahlen brauchen.

 
 

DOKUMENT-NR. 86545

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