Downloads
-
Urteil Landgericht Düsseldorf zur Gewerbeauskunftszentrale
(PDF, 403 KB) (Dokument-Nr.: 86548) -
Gericht schiebt Gewerbeauskunftszentrale einen Riegel vor
(PDF, 36 KB) (Dokument-Nr.: 86546)
Sie befinden sich hier: Home > Medien > Medieninformationen > IHK Schleswig-Holstein - Medieninformationen > April 2011 > Gericht schiebt Gewerbeauskunftszentrale einen Riegel vor
Ab sofort ist es der Gewerbeauskunftszentrale (GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH, Düsseldorf) untersagt, weiterhin ihre Angebotsschreiben zu verschicken, in denen enorme Kosten für einen Adressbucheintrag für Firmen verschleiert werden.
Alle Unternehmen, die irrtümlich einen solchen Vertrag unterschrieben haben, sollten nach Auffassung der IHK Schleswig-Holstein auch weiterhin nicht zahlen.
Die zahlreich an Unternehmen versandten Formulare der Gewerbeauskunftszentrale (GWE) sind nach Auffassung der Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Düsseldorf insgesamt als unlautere geschäftliche Handlungen anzusehen. "Die Adressaten werden in mehrfacher Hinsicht in die Irre geführt. Schon die Überschrift "Gewerbeauskunft-Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge" erweckt den Eindruck, es handele sich um eine im öffentlichen Interesse tätige Stelle." Auch die Werbung mit einem Monatspreis, obwohl die Mindestlaufzeit eines Vertrages mehr als einen Monat beträgt, stelle eine Irreführung über wesentliche Merkmale der beworbenen Dienstleistung dar (AZ: 38 O 148/10).
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität wurde von den IHKs wegen zahlreicher Beschwerden von Mitgliedsunternehmen eingeschaltet und konnte mithilfe des Gerichts der Gewerbeauskunftszentrale das Handwerk legen. Sollte die GWE weiterhin Firmen anschreiben, so wird nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig. Die IHK Schleswig-Holstein begrüßt die eindeutigen Worten des Gerichts und sieht sich in ihrer bisherigen Rechtsauffassung bestätigt, wonach alle reingefallenen Unternehmer die ihnen übersandten Rechnungen der GWE nicht zu zahlen brauchen.
Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck mehr
Aktuelle Ausgabe 5-2012
Als Dachorganisation der 80 deutschen IHKs übernimmt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK im Auftrag und in Abstimmung mit den IHKs die Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft gegenüber den Entscheidern der Bundespolitik und den europäischen Institutionen. externer Link
Die deutsche Wirtschaft ist weltweit mit 120 Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen vertreten.
externer Link
Die IHK Nord wird gebildet von 13 norddeutschen Industrie- und Handelskammern beziehungsweise Handelskammern aus den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. externer Link
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
www.ihk-schleswig-holstein.de
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
www.ihk-schleswig-holstein.de