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IHK begrüßt Gesetzesvorhaben gegen Abmahnunwesen
(PDF, 32 KB) (Dokument-Nr.: 96174)
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Aus Sicht der Wirtschaft ist eine Gesetzesinitiative gegen den Abmahnmissbrauch höchste Zeit. Seit Jahren weist die IHK auf den enormen volkswirtschaftlichen Schaden hin, der durch professionelle Massenabmahnungen vor allem bei Internethändlern verursacht wird.
Wurde versehentlich die neue vorgeschriebene Widerrufsbelehrung einen Tag zu spät vom Onlinehändler angepasst oder im Impressum der Vorname nicht ausgeschrieben, hat es die Suchmaschine von spezialisierten Abmahnern sofort auf dem Radar und das Abmahnunwesen beginnt.
Würden nun endlich die Abmahnkosten nach oben gedeckelt und das Gericht von den Abmahnern nicht mehr frei wählbar sein, verlören solche zweifelhaften Geschäftsmodelle schnell an Attraktivität. "Diese begrüßenswerten Neuerungen sollten jetzt möglichst schnell auf den Weg gebracht werden", so Tina Möller, Wettbewerbsreferentin für die IHK Schleswig-Holstein.
IHK Schleswig-Holstein
Die IHK Schleswig-Holstein ist die Arbeitsgemeinschaft der IHKs Flensburg, Kiel und Lübeck. Die IHK Schleswig-Holstein ist seit 1. Januar 2006 der zentrale Ansprechpartner für alle Fragestellungen zum Thema Wirtschaft, die mehr als nur regionale Bedeutung haben. Zu diesen Themen bündelt sie die Meinung der drei IHKs in Schleswig-Holstein, so dass diese gegenüber Politik und Verwaltung mit einer Stimme für die Wirtschaft im Lande sprechen. Die IHK Schleswig-Holstein nimmt die Interessen von 175.000 Unternehmen mit rund 750.000 Arbeitnehmern wahr.
Medieninformation der IHK Schleswig-Holstein vom 3. November 2011
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Aktuelle Ausgabe 5-2012
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