IHK SCHLESWIG-HOLSTEIN
IHK Schleswig-Holstein kritisiert Wiederaufnahme des Normenkontrollverfahrens um die Bäderverordnung
Mit Unverständnis hat die IHK Schleswig-Holstein auf die Entscheidung der Nordelbischen Kirche (NEK) und des Erzbistums Hamburg reagiert, das seit zwei Jahren ruhende Normenkontrollverfahren um die Bäderverordnung wieder zu aktivieren.
NEK und Erzbistum halten die 2005 in ihrer heutigen Form verabschiedete Bäderverordnung für nicht verfassungskonform und streben eine deutliche Einschränkung der Öffnungsmöglichkeiten für den Handel in Tourismusorten an Sonn- und Feiertagen an. In den vergangenen Monaten hatte es zwischen Vertretern von Kirchen, Landesregierung und Wirtschaft mehrere Gespräche über die Bäderverordnung gegeben, die allerdings ergebnislos verliefen.
"Uns ist es unverständlich, warum die beiden großen Kirchen Unsicherheit für viele kleine und mittlere Betriebe in den Tourismusorten unseres Landes und damit auch für viele Beschäftigte dieser Betriebe schaffen", erläuterte dazu Peter Michael Stein, Hauptgeschäftsführer und Federführer Tourismus der IHK Schleswig-Holstein. Die bestehende Regelung werde in den Tourismusorten des Landes konfliktfrei umgesetzt und habe sich in der Praxis seit Jahren bewährt. Zweifel im Hinblick auf die Verfassungskonformität der Bäderregelung habe die IHK Schleswig-Holstein nicht. "Insofern sehen wir der im Normenkontrollverfahren anstehenden Überprüfung gelassen entgegen", betonte Stein in diesem Zusammenhang. Die Gemeinschaft der IHKs zu Flensburg, Kiel und Lübeck sei in dieser Frage mit dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein einer Meinung.
Für Peter Michael Stein ist es nicht nachvollziehbar, warum sich die beiden großen Kirchen jetzt offensiv gegen die von ihnen seinerzeit mitgetragene Bäderverordnung aus dem Jahr 2005 stellen. "Alle Akteure, die damals an der Neufassung der Bäderregelung mitgewirkt haben, erkennen den Sonntagsschutz uneingeschränkt an. Zugleich ist jedoch eine Ausnahmeregelung erforderlich, die der touristischen Prägung unseres Landes und damit der Existenzgrundlage vieler Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt". Die jetzige, aus breitem politischem Konsens heraus entwickelte und auf einen Beschluss des Landtags gestützte Regelung verkörpere diesen Interessensausgleich. Weshalb nun plötzlich formaljuristisches Regelungsinteresse und theologische Grundsätze stärker zu gewichten seien als gesellschaftspolitische Entwicklungen, die Erwartungen der Gäste des Urlaubslandes Schleswig-Holstein und die wirtschaftliche Betroffenheit einer Branche mit über 170.000 Beschäftigten, sei ihm unverständlich. Dies gelte umso mehr, als in Gesprächen zwischen Kirchen, Landesregierung und Wirtschaftsvertretern Kompromissvorschläge aufgezeigt worden seien. "Das Normenkontrollverfahren ist auf Initiative der Kirchenadministrationen zustande gekommen und nicht etwa auf Betreiben direkt Betroffener", erläuterte der Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein. Der Einzelhandel in den Tourismusorten sei von Familienbetrieben und mittelständischen Unternehmern geprägt. "Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht dort Konsens darüber, dass Sonn- und Feiertagsöffnungen in einem gewissen Maß erforderlich sind, und zwar nicht nur in der sommerlichen Kernsaison", fügte Stein hinzu, "viele Betriebe haben die Bäderverordnung von 2005 zur Grundlage ihrer Weiterentwicklung und konkreter Investitionsentscheidungen gemacht". Die jetzt von den Kirchen erwirkte erneute Aktivierung des Normenkontrollverfahrens sorge für breite Verunsicherung. "Vor diesem Hintergrund fordern wir die beiden Kirchen dazu auf, den breiten politischen und von ihnen seinerzeit mitgetragenen Konsens aus dem Jahr 2005 anzuerkennen und gerade im Interesse der Menschen in den Tourismusorten unseres Landes die bestehende Bäderregelung zu akzeptieren", so Stein.

