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IHK Schleswig-Holstein begrüßt neues Denkmalschutzgesetz
(PDF, 34 KB) (Dokument-Nr.: 92202)
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Die Wirtschaft in Schleswig-Holstein begrüßt die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes: jetzt wird sichergestellt, dass zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und den wirtschaftlichen Belangen ein angemessener Ausgleich erfolgt.
"Die Fraktionen der CDU und FDP lösen mit der Novelle des Denkmalschutzrechts ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein", erklärt Christoph Andreas Leicht, Präsident der IHK Schleswig-Holstein anlässlich der aktuellen Beratungen des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Dass sich Schleswig-Holstein damit gleichzeitig von einem fraglichen bundesdeutschen Trend unbeeindruckt zeigt und an bewährten Grundsätzen des Denkmalschutzrechts festhält, verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen im hohen Norden im Bundesvergleich. Auch in Zukunft kommt der Rechtssicherheit bei der Unterschutzstellung eine hohe Bedeutung zu.
Die besonders wirtschaftsschädliche Regelung, dass Bauwerke ohne einen im konkreten Fall rechtlich überprüfbaren Rechtsakt unter Schutz gestellt werden, ist nun endgültig vom Tisch. Dabei ging es der Wirtschaft nie um die Betrachtung von Herrenhäusern, Schlössern oder Kirchen, deren kulturhistorische Bedeutung sich auch dem Laien erschließt.
Sorge bereitete vielmehr die Unterschutzstellung beispielsweise von Produktionsstätten aus den 60er und 70er Jahren. "Betriebserweiterungen oder Nutzungsänderungen wären mit einem Schlag faktisch unmöglich geworden", so Leicht. "Die Unternehmen in Schleswig-Holstein brauchen aber auch beim Umgang mit dem Denkmalschutz Flexibilität und Planungssicherheit".
Besonders zu begrüßen ist auch, dass die Berücksichtigung berechtigter wirtschaftlicher Belange jetzt ausdrücklich im Gesetz Erwähnung findet. Durch diese Klarstellung wird die angemessene Auseinandersetzung mit Eigentümern und Unternehmern sichergestellt und weiter verbessert.
Medieninformation der IHK Schleswig-Holstein vom 29. Juni 2011
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