IHK SCHLESWIG-HOLSTEIN
EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit: IHK erwartet keinen Massenandrang von Arbeitskräften aus Mittel- und Osteuropa
Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Ungarn, Tschechien und der Slowakei können sich mit Beginn dieser Woche auch auf den Arbeitsmärkten Österreichs und Deutschlands frei bewegen.
Die IHK Schleswig-Holstein rechnet zwar mit einem erhöhten Arbeitsangebot, erwartet für das nördlichste Bundesland aber keinen großen Schub ausländischer Arbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa.
"Bereits seit 2004 haben beispielsweise viele Polen ihr Land verlassen, um in Schweden oder Großbritannien eine neue berufliche Heimat zu finden. Diese Menschen kehren nun nicht einfach um, nur weil wir unsere Regeln auf dem Arbeitsmarkt mit denen der EU-Nachbarn harmonisiert haben", so Werner Koopmann, Federführer International der IHK Schleswig-Holstein.
Überdies, so Koopmann weiter, habe es auch in den vergangenen Jahren zahlreiche Möglichkeiten einer Arbeitsaufnahme in Deutschland für Angehörige der jungen EU-Staaten gegeben, sei es als selbständiger Dienstleister, als Saisonkraft in Gastronomie und Landwirtschaft oder im Rahmen bestehender Werkvertragsübereinkommen. Auch hätten gefragte Dienstleister, zum Beispiel in den Pflegeberufen, erkannt, dass auch andere europäische Nachbarn attraktive Konditionen bieten.
Die IHK Schleswig-Holstein begreift die Öffnung der Arbeitsmärkte als Chance für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. "Mit Geschick und etwas Glück können die Betriebe den einen oder anderen Facharbeitsplatz nun mit qualifizierten Bewerbern aus Mittel- und Osteuropa besetzen – und damit betriebliches wie regionales Wachstum ermöglichen, was auch die Sozialkassen füllt. Mit dieser Auffassung weisen wir ausdrücklich die Schreckensszenarien zurück, die in den letzten Tagen vor den Feiern zum 1. Mai von einigen Medien gezeichnet wurden."
Richtig sei vielmehr, so Koopmann, dass zahlreiche Bestimmungen des deutschen Arbeits- und Tarifrechts, darunter nicht zuletzt solche bezüglich des Entgeltes und des Urlaubsanspruchs, über das Arbeitnehmerentsendegesetz auf Basis von Tarifverträgen oder Rechtsverordnungen selbstverständlich auch für Arbeitskräfte mit anderen Pässen gelten, unter anderem für das Bauhauptgewerbe, Elektrohandwerke, die Pflegebranche oder Gebäudereinigungsleistungen.
"Die neue Freizügigkeit regelt die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, nicht den Weg in die Sozialsysteme, die den Fachkräften aus den Nachbarstaaten auf Jahre hin verschlossen bleiben". Die IHK ruft die Fachkräfte suchenden Unternehmen im Land auf, sich aktiv mit den Chancen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit auseinander zu setzen, um damit weiteres Wachstum in Schleswig-Holstein zu ermöglichen.

