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IHK SCHLESWIG-HOLSTEIN

Der Trend zu Erhöhungen bei Gewerbesteuer und Grundsteuer B bleibt bestehen

Jede fünfte Kommune in Schleswig-Holstein erhöht 2011 ihren Gewerbesteuerhebesatz. Bei der Grundsteuer B waren es sogar 42 Prozent aller Gemeinden. Das ergab eine Umfrage der IHK Schleswig-Holstein bei den Kommunen.

"Der Trend zur Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer bleibt bestehen. Auch in den vergangenen Jahren haben Städte und Gemeinden zum Teil kräftig erhöht", sagt der Präsident der IHK Schleswig-Holstein, Christoph Andreas Leicht. "Für investitionsbereite Unternehmen ist dies das falsche Signal", warnt Leicht.

"Mit den Hebesatz-Steigerungen versuchen viele Gemeinden ihre Finanzprobleme in den Griff zu bekommen. Dies darf aber nicht auf Kosten der Unternehmen gehen. Langfristig ist eine grundlegende strukturelle Reform notwendig, da immer weniger betroffene Firmen eine immer höhere Gewerbesteuer zahlen", betont Leicht. Der Gewerbesteuerhebesatz liegt in den 187 befragten Gemeinden zwischen 235 Prozentpunkten in Bosau und 430 Prozentpunkten in Kiel und Lübeck. Flensburg liegt bei 405 Prozentpunkten. Das Hebesatzgefälle bei der Grundsteuer B schwankt zwischen 200 Prozentpunkten in Oststeinbek und 500 Prozentpunkten in Kiel und Lübeck. Flensburg liegt bei 480 Prozentpunkten.

Durch die steigenden Gewerbesteuer-Hebesätze sind vor allem Kapitalgesellschaften betroffen, die die Gewerbesteuer nicht mit der gezahlten Körperschaftsteuer verrechnen können. Auch Personengesellschaften in Gemeinden mit hohen Hebesätzen trifft die Erhöhung unmittelbar, da eine vollständige Anrechnung bei der Einkommensteuer nur bis zu einem Hebesatz von 380 Prozentpunkten möglich ist.

Die IHK Schleswig-Holstein hat im Sommer 187 ausgewählte Gemeinden zur Höhe der Realsteuerhebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B befragt. Mit dieser Übersicht über die Hebesätze gibt sie ansiedlungs- oder umsiedlungsinteressierten gewerblichen Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen und auch Kommunen eine standortpolitische Orientierungshilfe. Der Realsteueratlas ist auf der Internetseite der IHK Schleswig-Holstein www.ihk-schleswig-holstein.de unter der Dokumenten-Nr: 31692 abrufbar. Für die Beantwortung von Detailfragen zur Gemeindesteuer erteilt die jeweilige IHK beziehungsweise die jeweilige Gemeindeverwaltung Auskunft.

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Medieninformation der IHK Schleswig-Holstein vom 15. September 2011

 
 

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