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IHK SCHLESWIG-HOLSTEIN

Bahn frei für ein neues Denkmalschutzgesetz

"Wird der Gesetzesentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zum neuen Denkmalschutzgesetz Realität, verbessert sich die Rechtslage für Unternehmen in Schleswig-Holstein. Es bleibt kein Zweifel mehr, dass die wirtschaftlichen Belange bei der Unterschutzstellung stets zu berücksichtigen sind", so Christoph Andreas Leicht, Präsident der IHK Schleswig-Holstein. "Nach langen und heftigen Diskussionen muss es nun heißen: Bahn frei für das neue Denkmalschutzgesetz", so Leicht weiter.

Trotz unterschiedlicher Perspektiven von Eigentümern, Unternehmern und Denkmalschützern sollte nach Auffassung der IHK in einem Punkt Einigkeit bestehen: Ein angemessener Denkmalschutz erfordert eine konstruktive Auseinandersetzung aller Beteiligten. "Wir sind froh, dass der vorliegende Entwurf an diesem bewährten Konzept festhält", so Leicht: "Nur so fällt überhaupt auf, wo Unternehmen im konkreten Fall der Schuh drückt". Das Ergebnis sind abgewogene und für alle Seiten akzeptable Entscheidungen.

Bauwerke, die nach 1950 entstanden sind, können nach dem neuen Recht nur unter Schutz gestellt werden, wenn der Bildungsminister kein Veto einlegt. Diese Neuerung bringt insbesondere der Wohnungswirtschaft mehr Rechtssicherheit. Bauwerke aus dieser Zeit sind aufgrund zum Teil schlechter Bausubstanz in besonderem Maße modernisierungsbedürftig. Da gerade Wohnimmobilien, die nicht auf dem energetisch neuesten Stand sind auch erheblich schwieriger zu vermieten sind, kann die Unterschutzstellung zu besonderen Härten führen.

"Das Veto-Recht des Ministers sichert die Entscheidung der Denkmalschutzbehörden in Zukunft noch besser ab", so Leicht. Dass damit eine Entmündigung der Denkmalschutzbehörden verbunden wäre, kann Leicht nicht nachvollziehen: "Die fachliche Entscheidung, was schutzwürdig ist, bleibt bei den Spezialisten."

Voraussichtlich im Herbst soll das neue Denkmalschutzgesetz verabschiedet werden. Aus Sicht der IHK Schleswig-Holstein erhält das Land ein moderat angepasstes und verbessertes Denkmalschutzrecht mit dem alle Beteiligten gut leben können müssten.

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Medieninformation der IHK Schleswig-Holstein vom 23. September 2011

 
 

DOKUMENT-NR. 94465

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