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Ehrenurkunden
(PDF, 661 KB) (Dokument-Nr.: 14782)
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Für die Würdigung eines Beschäftigungsjubiläums stellt die IHK zu Lübeck auf Wunsch eine Ehrenurkunde aus. Ab einem 40-jährigen Jubiläum bietet sich darüber hinaus die Möglichkeit einer Veröffentlichung der Namen der Jubilare in der IHK-Zeitschrift "Wirtschaft zwischen Nord- und Ostsee".
Langjährige Unternehmenstreue ist gerade in der Zeit schnellen Wandels ein besonders wertvolles Attribut für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Firma. Für die Würdigung eines Beschäftigungsjubiläums stellt die IHK zu Lübeck auf Wunsch kostenlos eine Ehrenurkunde aus. Für eine Veröffentlichung der Namen in der IHK-Mitgliederzeitschrift ist eine Einverständniserklärung vom Mitarbeiter und des Unternehmens aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich.
Die Unternehmensdaten (Firma/Geschäftsbezeichnung und Sitz) werden bei im Handelsregister eingetragenen Unternehmen aus diesem übernommen. Abweichungen vermerken Sie bitte auf dem Bestellformular.
Die Urkunden im Format DIN A4 können für 10-, 25-, 35-, 40-, und 50-jährige Zugehörigkeit oder aus Anlass des Eintritts in den Ruhestand nach langjähriger Betriebszugehörigkeit ausgestellt werden.
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
www.ihk-schleswig-holstein.de
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