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IHK-VOLLVERSAMMLUNG

Resolution der Vollversammlung: Schienenanbindung der Fehmarnbelt-Querung

Mit einer Resolution fordert die Vollversammlung der IHK zu Lübeck die Politik und die Deutsche Bahn AG auf, die geplante Schienen-Hinterlandanbindung der festen Querung über den Fehmarnbelt umwelt-, sozial- und tourismusverträglich auszubauen.

„Die Belange der Region sind berechtigt, jetzt ist die Gelegenheit, sie in den Planungen zu berücksichtigen”, sagte Christoph Andreas Leicht, Präses der IHK zu Lübeck, nach der Sitzung in den Räumen der Minimax GmbH & Co. KG in Bad Oldesloe. Das Parlament der Wirtschaft hatte bereits im vergangenen November an die politisch Verantwortlichen und die Deutsche Bahn appelliert, eine leistungsfähige und tourismusfreundliche Hinterlandanbindung zu errichten. Leicht: „Nach der Ratifizierung des Staatsvertrages zwischen Dänemark und Deutschland über den Bau der Querung bekräftigen wir noch einmal die Forderungen der Wirtschaft für die Bahnstrecke Lübeck-Puttgarden.”

Aus Sicht der regionalen Wirtschaft haben die Planer folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Die Aspekte der Regionalverträglichkeit sind im Abwägungsfalle höher als Kostenaspekte zu bewerten.
  • Die Planer müssen die Belange der Tourismuswirtschaft in größtmöglichem Umfang berücksichtigen.
  • Ein für Anwohner und Tourismus optimaler Lärmschutz im gesamten Abschnitt ist zu gewährleisten.
  • Diese Anforderungen sind nach bisheriger Einschätzung nur durch einen Neubau der Trasse zwischen Bad Schwartau und Neustadt in Holstein sowie Neutrassierungen im Bereich von Oldenburg/Holstein und Großenbrode zu realisieren

Die IHK-Vollversammlung bewertet die vereinbarten Planungsschritte von der Betroffenheitsanalyse über das Raumordnungsverfahren bis zum Planfeststellungsverfahren positiv. „Als Grundlage eines vertrauensvollen Verfahrensablaufs fordern wir die frühzeitige Aufnahme von Gesprächen zwischen der DB Projektbau, den Gemeinden, dem Kreis Ostholstein, dem Land sowie der IHK als Vertretung der regionalen Wirtschaft spätestens nach dem bevorstehenden Abschluss der Betroffenheitsanalyse”, betonte IHK-Hauptgeschäftsführer Matthias Schulz-Kleinfeldt.

 
 

DOKUMENT-NR. 30019

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