Peter Weltersbach
- Telefon: 0431 5194221
- Fax: 0431 5194521
Die Vollversammlung ist das höchste Beschluss fassende Organ einer Industrie- und Handelskammer. Sie bestimmt die Richtlinien der Arbeit der IHK und beschließt über Anliegen, die für die IHK zugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Dies sind im Wesentlichen:
Die Vollversammlungsmitglieder bringen dabei ihren unternehmerischen Sachverstand und ihre spezifischen, unternehmerischen Erfahrungen in die Arbeit der IHK ein und tragen so ganz wesentlich zu an der betrieblichen Praxis orientierten Entscheidungen der IHK bei. Zudem sind sie ein wichtiges Bindeglied der IHK zur unternehmerischen Basis der insgesamt etwa 160.000 IHK zugehörigen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Von diesen nehmen sie weitere Anregungen auf, die sie in die Arbeit der IHK und ihrer Gremien einspeisen und informieren andererseits, jeder in seinem Bereich, vor Ort über die Arbeit der IHK.
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
www.ihk-schleswig-holstein.de
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