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RECHTSGRUNDLAGEN UND FINANZEN

IHK zu Lübeck

Unsere Mitglieder finden an dieser Stelle wichtige Informationen über Beiträge und Gebühren bei der IHK zu Lübeck. Hinterlegt ist unter anderem die Wirtschaftssatzung, das Finanzstatut und die Rechtsgrundlagen der IHK.

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Jahresabschlüsse

Nachfolgend finden Sie Dokumente zu den Jahresabschlüssen von 2009 und 2010 der IHK zu Lübeck, darunter die Bilanz des jeweiligen Jahres sowie die Erfolgsrechnung. mehr

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Rechtsgrundlagen (PDF, 407 KB)

In diesem Dokument wird das Gesetz zur Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern, die IHK-Satzung, die Wahlordnung sowie die Beitrags- und Gebührenordnung und Gebühreneinheit detailliert dargestellt. zum Download

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Finanzstatut (PDF, 132 KB)

Auf der Grundlage des Schreibens des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein wurde in der Vollversammlung der IHK zu Lübeck am 6. September 2005 dieses Finanzstatut beschlossen. zum Download

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Wirtschaftssatzungen der Geschäftsjahre 2006 bis 2012

Nachfolgend finden Sie die Wirtschaftssatzungen der Geschäftsjahre 2006 bis 2012, die die Vollversammlung der IHK zu Lübeck gemäß des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern beschlossen hat. Sie beinhalten wichtige Informationen für alle Beitragszahler. mehr

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Haushaltssatzungen der Jahre 2002 bis 2005

Die Haushaltssatzungen der Haushaltsjahre 2002 bis 2005, die die Vollversammlung der IHK zu Lübeck gemäß des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts des Industrie- und Handelskammern und der Beitragsordnung beschlossen hat, sind hier einsehbar. Sie beinhalten wichtige Informationen für alle Beitragszahler. mehr

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Zahlung des IHK-Beitrags im Lastschriftverfahren (PDF, 543 KB)

Der Service der IHK zu Lübeck bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit, ihre Beiträge bequem über das Lastschriftverfahren ohne Mehraufwand abbuchen zu lassen, indem das ausgefüllte Formular einfach an 0451 6006-991 gefaxt wird. zum Download

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Prüferentschädigungsregelung (PDF, 19 KB)

Die Vollversammlung der IHK zu Lübeck hat nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 16. November 2004 folgende Entschädigungsregelung für die Tätigkeit in den Prüfungsausschüssen beschlossen. zum Download

 
 

DOKUMENT-NR. 977

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