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Ein regionales Entwicklungskonzept (REK) ist ein Instrument der Regionalplanung und der regionalen Wirtschaftsförderung und ist gesetzlich verankert in Paragraph 13 des Raumordnungsgesetzes.
Das regionale Entwicklungskonzept hat informellen Charakter und entfaltet dadurch keine direkte rechtliche Wirkung. Das Ziel eines regionalen Entwicklungskonzeptes ist es, einen zuvor geographisch bestimmten Raum durch diverse administrative/politische Maßnahmen in seiner Entwicklung zu beeinflussen. Dies geschieht unter der Beteiligung lokaler Akteure.
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
www.ihk-schleswig-holstein.de
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