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PACT-Gesetz Schleswig-Holstein
(PDF, 51 KB) (Dokument-Nr.: 3700)
Sie befinden sich hier: Home > Standortpolitik > Stadtentwicklung und Stadtmarketing > PACT - Business Improvement Districts > Was ist ein PACT?
PACT, als schleswig-holsteinische Version der Business Improvement Districts (BID) bietet neue Möglichkeiten zur qualitativen Verbesserung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen.
Hauptziel des PACT-Gesetzes ist es, durch Stärkung der Eigeninitiative der lokalen Wirtschaft, der Grundeigentümer sowie der kommunalen Selbstverwaltung, Stadtquartiere aufzuwerten und dabei jene konzeptionell und finanziell zu beteiligen, die davon unmittelbar profitieren.
Zentraler Unterschied gegenüber bisherigen Stadtmarketinginitiativen ist die neu gewonnene Möglichkeit, eine selbst initiierte Interessengemeinschaft zu einer verbindlichen Kooperation auszubauen, die an dem Ziel der Standortverbesserung gemeinsam arbeitet.
Kern des PACT-Gesetzes ist die neu geschaffene Möglichkeit, Kosten für Aufwertungsmaßnahmen zuvor festgelegter Bereiche, auf alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerrinnen sowie Erbbauberechtigte der im festgelegten Bereich gelegenen Grundstücke zu übertragen. Seien es die Kosten für die alljährliche Weihnachtsbeleuchtung oder Ausgaben für ein gemeinsames Marketing, Belastungen können durch die Einrichtung eines PACT-Bereiches auf all diejenigen umgelegt werden, die einen Nutzen aus derartigen Investitionen ziehen.
So genannte Trittbrettfahrer können durch die Einrichtung eines PACT-Bereiches zur Beteiligung an Instandsetzungs- oder Marketingmaßnahmen verpflichtet werden. Zudem spendet die Einrichtung eines PACT-Bereiches zusätzliche Finanzierungssicherheit für größere Investitionen in das bauliche Umfeld der Geschäftsquartiere.
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
www.ihk-schleswig-holstein.de
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