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SPNV - SCHIENENPERSONENNAHVERKEHR

Neuer Landesweiter Nahverkehrsplan

Mit der Regionalisierung der Schienenpersonennahverkehre (SPNV) im Jahre 1993 ist die Zuständigkeit auf die Länder übergegangen. Für die Wahrnehmung dieser Aufgabe erhalten sie vom Bund so genannte Regionalisierungsmittel, aus denen die Organisation, die Fahrleistungen sowie Verbesserungen an Bahnhöfen und im Streckenbereich zu finanzieren sind.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben, die mit dem SPNV verbundenen sind, hat das Land extra eine landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH (LVS) eingerichtet. Voll integriert in diese Einrichtung sind die Kreisfreien Städte und Landkreise des Landes.

Die Ziele der LVS (und damit des Landes) sind in einem so genannten Landesweiten Nahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr definiert. Der Dritte Landesweite Nahverkehrsplan wurde im Jahr 2088 vorgestellt.

Zum Entwurf des dritten landesweiten Nahverkehrsplanes hat die IHK Schleswig-Holstein Stellung genommen.

 
 

DOKUMENT-NR. 637

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