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Stellungnahme zur Mautausweitung (Dokument-Nr.: 79481)
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Gesetzesbeschluss zur Mautausweitung auf Bundesstraßen
(PDF, 509 KB) (Dokument-Nr.: 91479)
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Auch auf vierspurigen Bundesstraßen müssen schwere Nutzfahrzeuge und Lkw ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht künftig Maut zahlen. Die Länder haben in ihrer Sitzung am 27. Mai 2011 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesstraßen gebilligt.
Für Bundesstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung gelten demnach ab August 2012 dieselben Mautsätze wie für Autobahnen. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Straßen eine unmittelbare Anbindung an eine Autobahn haben und mindestens vier Kilometer lang sind. Innerhalb von Ortschaften soll keine Maut erhoben werden. Zudem gilt die Abgabepflicht ausschließlich für Bundesstraßen, für die die Länder die Baulast tragen, also die Verantwortung haben.
Von der Neuregelung verspricht sich die Bundesregierung Mehreinnahmen von 100 Millionen Euro für den Verkehrshaushalt, die in den Bau und Erhalt von Straßen gesteckt werden sollen.
In Schleswig-Holstein sind folgende Streckenabschnitte betroffen:
© Hanseatic Transport Consultancy
Zoom
Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur auf der Achse Hamburg-Puttgarden im Zuge einer festen Fehmarnbelt-Querung - das Gutachten als PDF
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
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