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ZENTRALE NORD-SÜD-ACHSE

Autobahn A 7

Die A 7 ist zwischen Hamburg im Süden und Flensburg im Norden ein unverzichtbares Teilstück des europäischen und deutschen Fernstraßennetzes. Informationen hinsichtlich regionaler Bedeutung und Planungsstand finden Sie hier.

In Dänemark findet sie ihre Fortsetzung Richtung Kolding/Fredericia, wo sie sich in einen nördlichen (Jütland) und östlichen Ast (Große Belt Brücke/Kopenhagen) gabelt. In Hamburg findet sie Anschluss an das deutsche Autobahnnetz in alle Richtungen.

Regionalpolitische Bedeutung
Die A 7 ist die zentrale Nord-Süd-Achse in Schleswig-Holstein. Sie zählt zu den meist befahrenen Autobahnen und hat einen hohen Anteil an internationalem Lkw-Verkehr. Sie erschließt wesentliche Teile des verkehrsstarken nördlichen Hamburger Umlandes. Für die Oberzentren Kiel, Neumünster und Flensburg ist sie die entscheidende Anbindung an das überregionale Fernnetz. Die A 7 erreicht an vielen Tagen im Jahr - spezielle zu Urlaubszeiten - ihre absolute Leistungsgrenze mit z.T. Staus und stockendem Verkehr auf ganzer Länge.

Planungsstand
Wegen der starken Überlastung ist die A 7 im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) für einen sechsspurigen Ausbau zwischen Bordesholmer Dreieck (Abzweigung A 215 nach Kiel) und dem Elbtunnel in Hamburg als laufendes und fest disponiertes Vorhaben mit höchster Dringlichkeit eingestuft. Einer Vereinbarung von Land und Bund zufolge, soll die Ausbaumaßnahme als sogenanntes Betreibermodell realisiert werden. Danach soll die Maßnahme privat vorfinanziert werden und zu rund 50 Prozent aus den Einnahmen aus der Lkw-Maut abgegolten werden.

Die Realisierung soll in sechs Bauabschnitten erfolgen. Die Planung wurde mit der Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie für die gesamte Strecke in Schleswig-Holstein bereits aufgenommen.

Planungsstand der einzelnen Abschnitte:

1. Abschnitt: Autobahndreieck Bordesholm - Neumünster Nord: - im Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss 2010

2. Abschnitt: Neumünster Nord - Großenaspe: - Vorb. Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss 2011

3. Abschnitt: Großenaspe - Bad Bramstedt: - Vorb. Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss 2011

4. Abschnitt: Bad Bramstedt - Kaltenkirchen: Vorb. Planfeststellungsverfahren - Planfeststellungsbeschluss 2011

5. Abschnitt: Kaltenkirchen - Quickborn: Vorb. Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss 2011

6. Abschnitt: Quickborn - LGR. (Schnelsen Nord): Vorb. Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsbeschluss 2011

 
 

DOKUMENT-NR. 1460

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