Dr. Martin Kruse
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Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Vorstellung der Verkehrsmängelanalyse in den Ausschüssen und in der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel in den vergangenen Wochen möchte ich zum Anlass nehmen, eine Bewertung aus Sicht der regionalen Wirtschaft abzugeben.
Wie die IHK zu Kiel bereits in ihrer Stellungnahme zu den Leitlinien des VEP vom 25.08.2005 betont haben, muss die verkehrliche Anbindung der Stadt an das bundesweite Straßen-, Schienen- und Luftverkehrsnetz eine bedeutende Rolle im VEP spielen. Insofern ist es zu begrüßen, dass das unter Ziff. 2 "Mängel und Ziele" der Analyse genannte strategische Ziel "Verkehrsanbindung verbessern" auch aus Ihrer Sicht einen starken Einfluss auf den VEP haben soll. In der Konkretisierung dieses Zieles, insbesondere unter den Stichworten "Kfz-Verkehr" und "Verkehrssicherheit", sehe ich allerdings noch Verbesserungsbedarf, auf den ich im Einzelnen noch eingehen werde.
In der Stellungnahme haben wir zudem darauf hingewiesen, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) nicht durch eine vorrangige Betrachtung anderer Verkehrsmittel benachteiligt werden darf: Denn dieser wird auch in der Zukunft unabdingbar für den lokalen und regionalen Geschäfts- und Dienstreiseverkehr, den Berufs- sowie den Wirtschaftsverkehr sein. Insofern weise ich zu Ziff. 2 der Analyse darauf hin, dass das strategische Ziel "Arbeitsplätze schaffen", das natürlich die Stärkung der regionalen Wirtschaft impliziert, nicht nur untergeordneten Einfluss auf die Verkehrsplanung haben darf, sondern mindestens ebenso hohe Priorität wie die anderen Ziele haben muss.
Hinsichtlich der in der Analyse genannten "Mängel von gesamtstädtischer Bedeutung" ist im Einzelnen Folgendes anzumerken:
Zu Ziff. 3.1 Fernverkehr: Die Analyse ist zutreffend und wird von der IHK zu Kiel, die entsprechende Forderungen seit langem und wiederholt formuliert hat, inhaltlich umfassend mitgetragen.
Zur Feststellung, dass "aufgrund des Fehlens eines leistungsfähigen Regionalflughafens … dem Autobahnnetz und dem Bahnverkehr als Zubringer zu anderen Wirtschaftszentren die vorrangige Bedeutung zu[kommt]" ist allerdings zu bemerken, dass die Stadt Kiel mit ihrer Entscheidung gegen den Ausbau des Flughafens Kiel-Holtenau zum Fehlen eines solchen Regionalflughafens leider aktiv beigetragen hat. Sie hat sich damit ohne Not in eine standortpolitisch schlechtere Position begeben: Denn der Einfluss der Stadt auf das bundeseigene Schienennetz, den Fahrplan der Bahn AG und den Ausbau der Bundesautobahnen ist leider weitaus geringer, als es ihr Einfluss als Gesellschafterin der KFG auf die Entscheidung für einen leistungsfähigen Regionalflughafen war.
Zu Ziff. 3.2 Regionalverkehr teile ich die Kernaussage, dass eine verkehrsträger- und gemeindegrenzenübergreifende Verkehrsplanung für Stadt und Umland erforderlich ist. An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass dieses Thema ein weiteres Beispiel dafür ist, dass eine Kooperation der regionalen Wirtschaftsförderungen in der K.E.R.N.-Region allein nicht ausreichend sein kann, sondern eine Kooperation gerade im Bereich kommunaler Aufgaben weiterhin erforderlich ist.
Zu Ziff. 3.3 Fußverkehr: Hier ist grundsätzlich festzuhalten, dass die getroffene Aussage zu den Mängeln im Fußwegenetz nicht dazu führen darf, dass innerstädtische Straßen zu Lasten des Geschäfts- und Dienstreiseverkehrs, des Berufs- sowie des Wirtschaftsverkehrs rückgebaut werden.
Hinsichtlich der Kritik, dass die Förde "nicht in ausreichendem Maß" für Fußgänger zugänglich sei, ist zu bedenken, dass in einer Stadt, deren maritime Unternehmen zu einem großen Teil zum Wirtschafts- und Arbeitsplatzaufkommen beitragen, Freizeitinteressen gegenüber den Interessen des Hafens und der am Wasser befindlichen Unternehmen bzw. deren Verkehrssicherungs- oder sonstigen Pflichten zurückstehen müssen. An einem vornehmlich auf Tourismus ausgerichteten Hafen mag ein durchgängiger Uferwanderweg sinnvoll sein, in einem Wirtschaftshafen wie dem Kieler Hafen kann ein solcher nicht realisiert werden.
Auch wenn der Vergleich mit dem Hamburger Hafen aufgrund der Größenunterschiede hinkt: Dort verlangt selbstverständlich niemand einen durchgängigen Rad-/Fußwanderweg beidseitig der Elbe.
Zu Ziff. 3.4 Kinder und Familien: Die IHK zu Kiel unterstützt den integrierten Verkehrsplanungsansatz bei der Standortplanung für Einrichtungen, die von Kindern genutzt werden. In der Praxis darf dies aber nicht einen generellen Rückbau des innerstädtischen Straßennetzes bedeuten. Vielmehr sind andere Maßnahmen zu prüfen. Ich verweise zudem auf meine folgenden Anmerkungen zum Thema Verkehrssicherheit.
Zu Ziff. 3.5 Verkehrssicherheit: Das Thema wird aus Sicht der IHK zu stark auf die flächenhafte Verkehrsberuhigung fokussiert. Sofern Verkehrsberuhigungs-maßnahmen erforderlich würden, sollten diese wirtschaftsverträglich konzipiert werden: Rückbau, Netzunterbrechungen und sonstige Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sollten nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn keine für den Wirtschafts- und Kundenverkehr bedeutsamen Achsen betroffen sind. Existieren nämlich keine für die Wirtschaft akzeptablen Nebenstrecken, wird der Kunden- und Lieferverkehr massiv behindert. Autokunden wandern ab. Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gingen dann zu Lasten der Wirtschaft und letztendlich zu Lasten der Stadtentwicklung insgesamt.
Im Übrigen zeigen die in der Analyse genannten Hauptursachen für Unfälle, dass Verkehrsberuhigungen in vielen Fällen kein geeignetes Mittel sind, um zur – richtigerweise anzustrebenden – Unfallminderung beizutragen.
Zu Ziff. 3.7 ruhender Verkehr: Grundsätzlich bestätige ich die in der Analyse identifizierten Bereiche mit sehr hohem Kfz-Parkdruck. Welche der später im VEP genannten Maßnahmen geeignet sein werden, den Bedürfnissen von Anwohnern, Kunden, Berufstätigen und des Wirtschaftsverkehrs Rechnung zu tragen, kann ich aber erst nach Vorlage der konkret geplanten Maßnahmen abschließend bewerten.
Ich weise jedoch jetzt schon darauf hin, dass es abschließend nicht sein kann, allein den bestehenden, ohnehin knappen Parkraum im Straßenraum zu Anwohnerparkplätzen umzuwidmen. Denn dieses kollidiert mit den Bedürfnissen anderer Interessengruppen wie zum Beispiel Kunden, Berufstätigen, Handwerkern und Dienstleistern.
Zu Ziff. 3.8 Kfz-Verkehr: Ihre Analyse der Kapazitätsengpässe im Kieler Straßennetz halte ich für zutreffend. Hinzuzufügen ist aus meiner Sicht allerdings noch die Ringstraße, deren vierstreifigen Ausbau als Teil der südlichen Umfahrung der Kieler Innenstadt die IHK seit langem fordert.
Gerade im „Problemgebiet“ im Kieler Südosten (Anbindung B 404 an die B 76, B 76 Südabschnitt, Knoten B 76/B 502, Ostring) wird deutlich, dass eine Straßenentlastung nicht mehr allein durch Verkehrslenkung erfolgen kann, sondern Straßenneubau erforderlich ist: So können die Querspange Gaarden-Süd und der diese Achse weiterführende Ostring II zu einer erheblichen Entlastung der bestehenden Kapazitätsengpässe beitragen (und darüber hinaus die starke Trennwirkung des Ostrings in Gaarden etwas mindern). Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund des florierenden und voraussichtlich weiter auszubauenden Ostuferhafens, der auf eine solche leistungsfähige Trasse als Hinterlandanbindung dringend angewiesen ist.
Für die Straßen, deren Belastung laut Mängelanalyse für die angrenzenden Nutzungen zu hoch ist, gilt generell der bereits oben unter Ziff. 3.5 beschriebene Grundsatz, dass die für den Wirtschafts- und Kundenverkehr bedeutsamen Achsen nicht in Gänze unterbrochen werden dürfen.
Zu Ziff. 3.9 Wirtschafts- und Veranstaltungsverkehr: Die IHK zu Kiel begrüßt die klaren Aussagen zur Notwendigkeit dieser Verkehre. Da diese Aussagen alle anderen Bereiche der Mängelanalyse gleichermaßen betreffen, rege ich an, diesen Punkt sowohl in der Analyse wie im späteren VEP "vor die Klammer" zu ziehen.
Zu Ziff. 3.10 Kfz-bedingte Lärm- und Luftschadstoffbelastungen: Die IHK zu Kiel bewertet den skizzierten integrierten Lösungsansatz bei einer Überschreitung von Lärm- und Luftschadstoffgrenzwerten grundsätzlich positiv. Maßnahmen dürfen dabei aber nur ergriffen werden, sofern tatsächlich eine rechtliche Verpflichtung zum kommunalen Eingriff besteht. Ob angesichts fortschreitender Verkehrsverlagerungen auf das Vorrangstraßennetz konkrete Maßnahmen tatsächlich erforderlich werden, bleibt abzuwarten. Sofern Maßnahmen dennoch erforderlich werden sollten, muss eine Verkehrslenkung als milderes Mittel immer etwaigen Fahrverboten vorgezogen werden.
Zu Ziff. 3.11 Radverkehr: Ich verweise auf meine Ausführungen zum Fußverkehr, die hier analog gelten.
Zu Ziff. 3.12 öffentlicher Verkehr (fälschlicherweise in der Analyse als Ziff. 3.7 bezeichnet): Ich begrüße, dass sich aus den Grundlagenuntersuchungen zur Stadt-Regionalbahn Kiel Synergien, auch finanzieller Art, für die Grundlagenuntersuchung im Rahmen des VEP ergeben haben. Dieser pragmatische Ansatz darf jedoch nicht dazu führen, dass Mängel im ÖPNV-System einseitig bewertet werden, so dass Schlussfolgerungen nur in eine Richtung erfolgen können.
Bei allen Überlegungen zu einer SRB ist zu bedenken, dass neben den erheblichen Investitionskosten auch eine im Vergleich zur heutigen Situation beträchtliche Erhöhung der städtischen Betriebskostenzuschüsse erforderlich wird. Angesichts der öffentlichen Haushaltslage müssen diese Punkte mehr als sorgfältig abgewogen werden. Das Argument, dass durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln der städtische Haushalt in nur geringerem Maße belastet würde, greift aus Sicht der Wirtschaft zu kurz: Denn die Investitionen würden zwar nicht aus dem kommunalen Haushalt, letztlich aber doch aus Steuermitteln – aufgebracht auch von Kieler Bürgern und Unternehmen – finanziert.
Hinsichtlich der Zusammenfassung der Mängelanalyse betone ich nachdrücklich, dass die Kieler Region nur dann "zu einem auch in Zukunft attraktiven Wohn-, Arbeits- und Freizeitstandort" zu entwickeln sein wird, wenn sie als Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt bzw. attraktiver wird. Die in der Analyse zu findenden Formulierungen spiegeln nach meinem Verständnis eine falsche Gewichtung der Ziele wider: Denn nur eine wirtschaftlich erfolgreiche Stadt wird über die finanziellen Mittel zur Befriedigung der ökologischen und sozialen Ansprüche ihrer Bürger verfügen, und nur eine wirtschaftlich erfolgreiche Region Kiel wird überhaupt als Wohn- und Arbeitsort für Alt- und Neu-Kieler attraktiv sein.
Insofern rege ich dringend an, nicht nur in den Formulierungen des VEP, sondern auch in seinen Inhalten die Ziele der Stadt- und Verkehrsentwicklung sachgerecht zu gewichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jörn Biel
© Hanseatic Transport Consultancy
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Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur auf der Achse Hamburg-Puttgarden im Zuge einer festen Fehmarnbelt-Querung - das Gutachten als PDF
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
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