Externe Links
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Deutscher Schädlingsbekämpfer-Verband e.V. (Link: http://www.dsvonline.de/)
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Verband zur Förderung der ökologischen Schädlingsbekämpfung e.V. (Link: http://www.vfoes.de/verein/index.php)
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Wenn Sie als Schädlingsbekämpfer arbeiten möchten, müssen Sie sachkundig sein und einige besondere Meldepflichten beachten. Welche dies im Einzelnen sind, erfahren Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
Anzeige
Welche Behörde nimmt entsprechende Anzeigen entgegen?
Was muss die Anzeige enthalten?
Für welche Bekämpfungsmaßnahmen sind zusätzliche Anzeigen erforderlich?
Sachkunde
Dokumentation
Wie schützt man sich vor unrechtmäßigen Schädlingsbekämpfungen?
Was geschieht bei unterlassener Anzeige?
Relevante Aus- und Weiterbildung
Kontaktadressen
Von jedem, der Schädlingsbekämpfung
sind folgende Vorschriften zu beachten: § 15 e Gefahrstoffverordnung, in Verbindung mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 523.
Diese Rechtsgrundlagen gelten für Schädlingsbekämpfungen mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen, soweit die Bekämpfung nicht bereits durch andere Rechtsvorschriften (zum Beispiel Bundesseuchengesetz, Pflanzenschutzgesetz) geregelt ist. Aber auch für Mittel, die nicht unter die Gefahrstoffverordnung fallen, muss jeder die Anwendungsvorschriften auf Verpackungen oder Beipackzetteln genau befolgen.
Wer Schädlingsbekämpfungen durchführen oder nach mehr als einjähriger Unterbrechung wieder aufnehmen will, hat dies sechs Wochen vor der Gewerbeanmeldung einmalig und unternehmensbezogen anzuzeigen. Die Anzeige muss unverzüglich vorgenommen werden, um kein Bußgeldverfahren zu riskieren.
Welche Behörde nimmt entsprechende Anzeigen entgegen?
Die Anzeige wird von den Veterinärämtern der kreisfreien Städte und Landkreise entgegengenommen.
Was muss die Anzeige enthalten?
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Auch Änderungen von Nr. 1 bis 5 müssen der Behörde mitgeteilt werden.
Es ist in der Anzeige nachzuweisen, dass geeignete sachkundige Personen beschäftigt werden. Geeignet ist, wer
Für welche Bekämpfungsmaßnahmen sind zusätzliche Anzeigen erforderlich?
Sachkundig ist, wer
Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung abgeschlossen hat, die als den oben genannten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.
Wenn sich die vorgesehene Schädlingsbekämpfung nur auf bestimmte Anwendungsbereiche wie
beschränkt, ist sachkundig, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der Behörde für diese Tätigkeit als geeignet anerkannt worden ist. Die Anerkennungen sind bundesweit gültig.
Anwendungen von Schädlingsbekämpfungsmitteln sind ausreichend zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen.
Wie schützt man sich vor unrechtmäßigen Schädlingsbekämpfungen?
Als Kunde sollten Sie sich von der ordnungsgemäßen Anzeige der Firma bei der Behörde überzeugen. Dabei gilt für Maßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen die Anzeige der einzelnen Aktion, ansonsten die einmalige unternehmensbezogene Anzeige. Da die Ausbildungsanforderungen durch die Gefahrstoffverordnung vom 26. Oktober 1993 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren erheblich verschärft wurden, ist es besonders wichtig, sich von Unternehmen, die ihre Tätigkeit vor dem 1. November 1995 angezeigt haben, nachweisen zu lassen, dass die Sachkunde der Mitarbeiter den gesetzlichen Erfordernissen entspricht.
Was geschieht bei unterlassener Anzeige?
Das Unterlassen der Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Gefahrstoffverordnung dar, die von den Ämtern für Arbeitsschutz geahndet wird. Das Chemikaliengesetz sieht dafür eine Geldbuße bis zu 50.000 EUR vor.
Relevante Aus- und Weiterbildung
Geprüfter Schädlingsbekämpfer / Geprüfte Schädlingsbekämpferin
Seit dem 1. August 2004 ist der Ausbildungsberuf Schädlingsbekämpfer/Schädlingsbekämpferin staatlich anerkannt (BGBl. 2004, Teil I, S. 1638).
Verband zur Förderung der ökologischen Schädlingsbekämpfung e. V.
Breukelmannhang 9
45359 Essen
Hotline: 0800 1010000
Telefon: 0201 5209550
Fax: 0201 5209551
www.vfoes.de
Deutscher Schädlingsbekämpfer Verband e. V.
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Telefon: 0228 8198-130
Fax: 0228 8198-135
www.dsvonline.de
Mit dem IHK-Mentor stellt Ihnen die IHK Schleswig-Holstein ein Informations- und Planungsinstrument online zur Verfügung, mit dem Sie sich allgemein und branchenspezifisch informieren und im interaktiven Gründungsdialog ihren Businessplan erstellen können. externer Link
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