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BRANCHENSPEZIFISCHE INFORMATIONEN

Existenzgründung im Verkehrsgewerbe

Ob Güterkraftverkehr oder gewerbliche Personenbeförderung - Existenzgründerinnen und -gründer benötigen Fachkunde und die notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen. Wir sagen Ihnen, woran Sie denken müssen.

ZULASSUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN

Unternehmensgründung im Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger betreiben will, benötigt dazu für sein Unternehmen eine Erlaubnis oder eine Gemeinschaftslizenz. mehr

ZULASSUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN

Unternehmensgründung im Straßenpersonenverkehr

Wer als Unternehmer genehmigungspflichtige Personenbeförderungen mit eigenen oder fremden Pkw oder Bussen (ausgenommen den Taxi- und Mietwagenverkehr) durchführen will, benötigt dazu für sein Unternehmen eine Genehmigung. mehr

ZULASSUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN

Unternehmensgründung im Taxi- und Mietwagengewerbe

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu für sein Unternehmen eine Genehmigung von der für den Betriebssitz zuständigen Behörde (Stadt- oder Kreisverwaltung). Außerdem muss die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde erfolgen (Gewerbemeldestelle). mehr

BERUFSZUGANGSVERORDNUNGEN

Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren im Verkehrsbereich

Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren unterliegen im Verkehrsbereich den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, darunter den Berufszugangsverordnungen für den Güterkraftverkehr (GBZugV) und dem Straßenpersonenverkehr (PBZugV). Die wesentlichen rechtlichen Auszüge halten wir für Sie bereit. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 30627

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