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ANTRAGSUNTERLAGEN

Beratungskostenzuschuss für Vorgründungsberatung

Schleswig-Holsteinische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer Existenzgründung interessiert sind, können über die Vorgründungsberatung Unterstützung durch externe Beratung in Anspruch nehmen, um sich auf eine selbstständige Tätigkeit vorzubereiten.

Mit Hilfe externer Beratungskompetenz sollen vor allem die Kenntnisse im betriebswirtschaftlichen Bereich, beim Marketing oder bei der Erstellung eines Businessplanes vermittelt werden. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung ist es, die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der beziehungsweise des Gründungsinteressierten zu ermöglichen. Darüber hinaus kann die Vorgründungsberatung für Fragen der notwendigen Kreditversorgung gefördert werden.

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 300 Euro pro Beratungstag für bis zu fünf Beratungstage.

Der Antrag ist komplett mit der Bestätigung des Beratungsunternehmens sowie der fachkundigen Stellungnahme der Leitstelle vor Beginn der Beratung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein einzureichen. Leitstellen für die Stellungnahme sind die IHKs und Handwerkskammern in Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter Externe Links.

 
 

DOKUMENT-NR. 30112

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