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GRÜNDUNGSZUSCHUSS DURCH DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT

Fachkundige Stellungnahme der IHK Flensburg

Für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine berufliche Selbstständigkeit bietet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch den Gründungszuschuss. Folgende Unterlagen für eine fachkundige Stellungnahme zur Beurteilung der Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung benötigt die IHK Flensburg.

Achtung: Informieren Sie sich zuerst bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit über diese Fördermaßnahmen. Klären Sie dort vorab Ihre Voraussetzungen für eine Unterstützung! Der jeweilige Antrag muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Um den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie die Beurteilung einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens. Zur Anforderung dieser Stellungnahme erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit ein Formular, das mit einem Sichtvermerk-Stempel der Agentur und mit einigen Angaben (auf Seite 1) versehen werden muss.

Welche Unterlagen Sie für die Beurteilung vorlegen müssen

Als Grundlage für die Beurteilung Ihres Existenzgründungsvorhabens benötigt die fachkundige Stelle folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Formular "Anforderung einer fachlichen Stellungnahme" (siehe oben),
  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens,
  • Lebenslauf (einschließlich beruflicher Befähigungsnachweise),
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
  • Umsatz-, Kosten,- und Gewinnerwartungen (Rentabilitätsvorschau),
  • Darüber hinaus benötigt die IHK für die fachkundige Stellungnahme einen Liquiditätsplan.

Welche fachkundige Stelle Sie wählen können

  • Industrie-und Handelskammern,
  • Handwerkskammern,
  • Fachverbände/Kreditinstitute,
  • Berufsständische Kammern,
  • aber auch andere Stellen (siehe Formular).
 
 

DOKUMENT-NR. 17653

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