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GRÜNDUNGSZUSCHUSS - BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT

Fachkundige Stellungnahme der IHK zu Lübeck

Für die Startphase in eine berufliche Selbständigkeit aus dem Arbeitslosengeld I Bezug kann bei der Bundesagentur für Arbeit der Gründungszuschuss beantragt werden. Welche Unterlagen sind für eine fachkundige Stellungnahme zur Beurteilung der Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung für die IHK zu Lübeck erforderlich?

Achtung: Informieren Sie sich zuerst bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit über diese Fördermaßnahme und klären Sie dort, ob Sie die Voraussetzungen für die Beantragung des Gründungszuschusses erfüllen.
Vor Aufnahme der Selbständigkeit muss der Antrag auf Gründungszuschuss bei ihrer Agentur für Arbeit gestellt werden.

Um den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen zu können, verlangt die Agentur für Arbeit die Beurteilung durch eine fachkundige Stelle über die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens.

Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob mit der Geschäftsidee eine tragfähige Vollexistenz erreicht werden kann, das heißt, ob Sie nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können. Nebenerwerbsgründungen oder Zuerwerbe zum Familieneinkommen werden mit dem Gründungszuschuss nicht gefördert.

Zur Anforderung der Stellungnahme erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit ein Formular, das mit einem Sichtvermerk-Stempel der Agentur und auf der ersten Seite mit einigen Angaben über Ihr Vorhaben versehen sein muss.

Als Grundlage für die Beurteilung Ihres Existenzgründungsvorhabens benötigt die IHK zu Lübeck als eine der möglichen fachkundigen Stellen folgende Unterlagen:

  • Formular "Anforderung einer fachlichen Stellungnahme",
  • Kurzbeschreibung Ihres Existenzgründungsvorhabens,
  • Lebenslauf (aussagekräftig hinsichtlich Ihrer fachlichen und kaufmännischen Qualifikation),
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
  • Umsatz-, Kosten,- und Gewinnerwartungen (Rentabilitätsvorschau),
  • Liquiditätsplan.

Nähere Informationen finden Sie als PDF unter Downloads "Gründungszuschuss - erforderliche Unterlagen" und "Gründungszuschuss - Auftrag".

Ihre Unterlagen können Sie direkt an die IHK zu Lübeck senden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich abgeben möchten.

Für die Erarbeitung einer Stellungnahme erhebt die IHK zu Lübeck - unabhängig vom Ergebnis - ein Pauschalhonorar von 60 Euro. Bitte beachten Sie, dass die IHK zu Lübeck die Bearbeitung erst bei Vorliegen eines schriftlichen Auftrages (siehe unter Downloads) und nach Zahlungseingang aufnimmt.

Die Stellungnahme sendet die IHK zu Lübeck direkt an Ihre Agentur für Arbeit.

 
 

DOKUMENT-NR. 4505

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