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Gründungszuschuss-Auftrag
(PDF, 54 KB) (Dokument-Nr.: 5742) -
Gründungszuschuss - erforderliche Unterlagen
(PDF, 339 KB) (Dokument-Nr.: 5743)
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Für die Startphase in eine berufliche Selbständigkeit aus dem Arbeitslosengeld I Bezug kann bei der Bundesagentur für Arbeit der Gründungszuschuss beantragt werden. Welche Unterlagen sind für eine fachkundige Stellungnahme zur Beurteilung der Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung für die IHK zu Lübeck erforderlich?
Achtung: Informieren Sie sich zuerst bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit über diese Fördermaßnahme und klären Sie dort, ob Sie die Voraussetzungen für die Beantragung des Gründungszuschusses erfüllen.
Vor Aufnahme der Selbständigkeit muss der Antrag auf Gründungszuschuss bei ihrer Agentur für Arbeit gestellt werden.
Um den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen zu können, verlangt die Agentur für Arbeit die Beurteilung durch eine fachkundige Stelle über die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens.
Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob mit der Geschäftsidee eine tragfähige Vollexistenz erreicht werden kann, das heißt, ob Sie nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können. Nebenerwerbsgründungen oder Zuerwerbe zum Familieneinkommen werden mit dem Gründungszuschuss nicht gefördert.
Zur Anforderung der Stellungnahme erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit ein Formular, das mit einem Sichtvermerk-Stempel der Agentur und auf der ersten Seite mit einigen Angaben über Ihr Vorhaben versehen sein muss.
Als Grundlage für die Beurteilung Ihres Existenzgründungsvorhabens benötigt die IHK zu Lübeck als eine der möglichen fachkundigen Stellen folgende Unterlagen:
Nähere Informationen finden Sie als PDF unter Downloads "Gründungszuschuss - erforderliche Unterlagen" und "Gründungszuschuss - Auftrag".
Ihre Unterlagen können Sie direkt an die IHK zu Lübeck senden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich abgeben möchten.
Für die Erarbeitung einer Stellungnahme erhebt die IHK zu Lübeck - unabhängig vom Ergebnis - ein Pauschalhonorar von 60 Euro. Bitte beachten Sie, dass die IHK zu Lübeck die Bearbeitung erst bei Vorliegen eines schriftlichen Auftrages (siehe unter Downloads) und nach Zahlungseingang aufnimmt.
Die Stellungnahme sendet die IHK zu Lübeck direkt an Ihre Agentur für Arbeit.
Mit dem IHK-Mentor stellt Ihnen die IHK Schleswig-Holstein ein Informations- und Planungsinstrument online zur Verfügung, mit dem Sie sich allgemein und branchenspezifisch informieren und im interaktiven Gründungsdialog ihren Businessplan erstellen können. externer Link
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
www.ihk-schleswig-holstein.de
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