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Ertragsvorschau
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Ertragsvorschau 3 Jahre
(XLS, 114 KB) (Dokument-Nr.: 19962)
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Zu den wichtigsten, wohl aber auch schwierigsten Berechnungen im Rahmen einer Existenzgründung zählt die Ertragsvorschau, die Teil des Businessplanes ist. Hier werden die erwarteten Umsätze und Kosten als Zahlenwerk abgebildet.
Wird in anderen Teilen des Businessplanes zunächst verbal beschrieben, wie die erwarteten Umsätze zustande kommen sollen, so bildet die Ertragsvorschau die prognostizierten Umsätze und Kosten als Zahlenwerk ab.
Naturgemäß ist eine Prognose mit Unwägbarkeiten behaftet. Sie sollten jedoch versuchen, durch von Ihnen aufgestellte Prämissen die Erfolgschancen Ihres Unternehmens abzuschätzen. Denn nur so können Sie die Frage beantworten, ob Sie mit Ihrem Vorhaben eine tragfähige Vollexistenz erreichen und Ihren künftigen finanziellen Verpflichtungen nachkommen können.
Für die Ertragsvorschau gilt folgender Grundsatz: Privatausgaben, auch die Sozialversicherungsbeiträge für Sie selbst, werden nicht in der Ertragsvorschau abgebildet. Lediglich Umsätze und Kosten Ihres Unternehmens werden dargestellt.
Da der Geschäftserfolg in der Aufbauphase meist geringer und später als geplant eintritt, sollten Sie eine zu optimistische Darstellung vermeiden. Lassen sich die Absatzchancen für Ihre Produkte/ Dienstleistungen nur schwer abschätzen, bietet eine zunächst auf Kostendeckung angelegte Planung eine grobe Orientierung.
Berücksichtigen Sie bei der Erstellung Ihrer Ertragsvorschau bitte folgende Hinweise:
Schwieriger als die Ermittlung der auf Sie zukommenden Kosten ist die Erlösabschätzung. Hier liegt vielfach auch der kritische Punkt einer Existenzgründung, wenn erwartete Kunden ausbleiben. Erläutern Sie Ihre Umsatzprognose mit einer Aufstellung auf einem separaten Blatt, aus der Menge und Preis und damit die Umsätze der einzelnen Produkte hervorgehen. Nur so machen Sie die Umsatzprognose für Dritte (Berater, Banker, Geldgeber) nachvollziehbar.
Berücksichtigen Sie in der Ertragsvorschau auch eventuelle Kreditzinsen! Bedenken Sie, dass die Tilgungsbeträge von den Überschüssen aufzubringen sind.
Abschreibungen sind der Begriff für die Absetzung kalkulatorischer Beträge für die Abnutzung der Sachanlagen; sie umfassen auch die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Abschreibungstabellen finden Sie im Internet.
Mit dem IHK-Mentor stellt Ihnen die IHK Schleswig-Holstein ein Informations- und Planungsinstrument online zur Verfügung, mit dem Sie sich allgemein und branchenspezifisch informieren und im interaktiven Gründungsdialog ihren Businessplan erstellen können. externer Link
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
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