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Kapitalbedarfsplan
(XLS, 34 KB) (Dokument-Nr.: 3591)
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Der gesamte Kapitalbedarf, der für eine Existenzgründung benötigt wird, setzt sich aus zwei Teilen zusammen: zum einen aus dem Kapital, welches für Sachinvestitionen benötigt wird und zum anderen aus dem Kapital, welches für die Deckung von Liquiditätsengpässen in der Anlaufphase vorgehalten werden muss.
Zu Sachinvestitionen zählen neben Gebäuden, Maschinen, dem ersten Warenlager und der Büroausstattung unter anderem auch der bei einer Betriebsübernahme anfallende Kaufpreis des Unternehmens. Die Sachinvestitionen werden bei Vorsteuerabzugsberechtigung netto aufgeführt, sonst in brutto Zahlen aufgelistet.
Gründungskosten wie zum Beispiel Mietsicherheiten, Kosten für die Markterschließung (Marktforschung, Werbeaktionen im Rahmen der Eröffnung) oder Aufwendungen für Beratungsleistungen Dritter werden hingegen im Kostenteil des Liquiditätsplanes abgebildet.
Die höchste kumulierte Unterdeckung, die der Liquiditätsplan evtl. aufweist, ist der so genannte Betriebsmittelbedarf. Dieser, addiert mit den Sachinvestitionen, ergibt den gesamten Kapitalbedarf der Existenzgründung.
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© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
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