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QUALIFIKATIONEN

Sach- und Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen

Videoueberwachung © PIXELIO/Gabi Schoenemann

VORAUSSETZUNGEN FÜR BERUFSZUGANG

Bewachungsgewerbe

Sie suchen spezifische Informationen zum Bewachungsgewerbe, möchten erfahren, welche Voraussetzungen für den Berufszugang erforderlich sind oder welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Personal zu beschäftigen? Die IHK Schleswig-Holstein stellt Ihnen ausreichendes Informationsmaterial zur Unterrichtung und zur Prüfung zur Verfügung. mehr

Bunte Befüllungsfässer © PIXELIO/Christa Nöhren

SCHULUNGEN

Gefahrguttransport

Zur Erhöhung der Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen ist eine besondere Schulung für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte gesetzlich vorgeschrieben. Näheres erfahren Sie hier. mehr

LKW auf einer Landstraße © Bilderbox

FACHKUNDE

Verkehrsgewerbe

Sie suchen Informationen über den Inhalt und den Ablauf der Fachkundeprüfung für den Omnibusverkehr, für Taxen- und Mietwagenunternehmer oder für Güterkraftverkehrsunternehmer? Auf der nachfolgenden Seite finden Sie die wichtigsten Dokumente zu diesen Themen. mehr

Kochlehrlinge in der Küche © Bilderbox

UNTERRICHTUNG

Gastgewerbe

Wer ein Hotel, Restaurant, Bistro oder eine Gaststätte betreiben wollte, benötigte hierfür bisher eine Gaststättenerlaubnis. Seit dem 1. Juli 2005 ist diese nur noch dann erforderlich, wenn Sie in Ihrem Betrieb Alkohol ausschenken. mehr

FACHKUNDEPRÜFUNGEN

Sachkundeprüfung "Versicherungsfachmann/-frau IHK"

Seit dem 22. Mai 2007 gelten die neuen Regelungen für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater. Diese benötigen eine entsprechende Erlaubnis, die bei der für den Vermittler zuständigen Industrie- und Handelskammer zu beantragen ist. mehr

EINZELHANDEL

Sachkenntnis für freiverkäufliche Arzneimittel

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel im Einzelhandel nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Sie sind in der Regel erkennbar durch die Aufdrucke "apothekenpflichtig" oder "verschreibungspflichtig". Außerhalb von Apotheken dürfen nur so genannte freiverkäufliche Arzneimittel vertrieben werden. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 152

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