Seit dem 22. Mai 2007 gelten die neuen Regelungen für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater. Diese benötigen eine entsprechende Erlaubnis, die bei der für den Vermittler zuständigen Industrie- und Handelskammer zu beantragen ist.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Erlaubnis ist der Nachweis der Sachkunde, welche durch eine entsprechende Berufsausbildung, Weiterbildung oder langjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann. Kann der Nachweis der Sachkunde nicht erbracht werden, ist die Sachkundeprüfung zum "Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK" abzulegen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung erfolgt am Computer, der praktische Teil wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt.
Für die Sachkundeprüfung "Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK" gibt es unter folgendem Link die Möglichkeit sich online zur Prüfung anzumelden.
www.versicherungsfachmann-ihk.de
Einzelheiten zu dieser Sachkundeprüfung können der von der IHK zu Kiel erlassenen Prüfungssatzung entnommen werden. Die Prüfungsgebühr beträgt 280 Euro. Die Prüfungen sind bundeseinheitlich und finden bundesweit an einheitlichen Terminen statt. Prüfende Stelle für Schleswig-Holstein ist die IHK zu Kiel.
Anmeldeschluss ist jeweils 30 Kalendertage vor diesen Terminen.
| 2012 | Anmeldeschluss |
| 12./13. Januar | 13. Dezember 2011 |
| 8./9. März | 7. Februar 2012 |
| 12./13. April | 13.März 2012 |
| 14./15. Juni | 15. Mai 2012 |
| 13./14. September | 14. August 2012 |
| 11./12. Oktober | 11. September 2012 |
| 22./23. November | 23. Oktober 2012 |