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FACHKUNDE

Verkehrsgewerbe

EU-BERUFSZUGANGVERORDNUNG

Verkehrsleiter ab 4. Dezember 2011

Mit dem Inkrafttreten der EU-Berufszugangsverordnung (EG Nr. 1071/2009) am 4. Dezember 2011 ist bei der erstmaligen Beantragung neuer Lizenzen in Güterkraftverkehrs- und Omnibusunternehmen mindestens ein Verkehrsleiter zu bestellen, der zuverlässig sein und die fachliche Eignung besitzen muss. mehr

QUALIFIZIERUNG VON FAHRPERSONAL

Berufskraftfahrer-Grundqualifikation

Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen zu gewerblichen Zwecken durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob diese Tätigkeit als Arbeitnehmer(in) ausgeübt wird oder der Unternehmer(in) das Fahrzeug selbst lenkt. mehr

PERSONENBEFÖRDERUNGSGESETZ

Fachkundeprüfung für den Omnibusverkehr

Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Omnibusunternehmens fachlich geeignet sein muss. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen. mehr

PERSONENBEFÖRDERUNGSGESETZ

Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer

Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens fachlich geeignet sein muss. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen. mehr

GÜTERKRAFTVERKEHRSGESETZ

Fachkundeprüfung für Güterkraftverkehrsunternehmer

Das Güterkraftverkehrsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Güterkraftverkehrsunternehmens mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, fachlich geeignet sein muss. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 290

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