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ÜBERGANGSREGELUNG

Auslaufen des Wirtschaftsfonds Deutschlands

Das Bundesministerium für Wirtschaft informiert, dass der Wirtschaftsfonds Deutschland zum 31.Dezember 2010 enden soll. Allerdings konnte eine Übergangsregelung erreicht werden. Erfahren Sie mehr.

Es wird keinen vorzeitigen Antragsstopp geben, sondern die Programme stehen für alle Anträge bis 31. Dezember 2010 zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Anträge bis Jahresende formal ordnungsgemäß gestellt und angemessen dokumentiert sind.

Es ist jedoch möglich, dass Zusagen nach dem 31.Dezember 2010 nur nach den normalen Beihilferegelungen gegeben werden können, wenn die Europäische Union die Regelungen des Temporary Frameworks nicht verlängern würde. Für das KfW-Sonderprogramm würde bei Nichtverlängerung bedeuten, dass Unternehmen in Schwierigkeiten ausgeschlossen wären. Zudem würden die maximalen Bürgschaftsquoten bei den Bürgschaftsbanken sinken und der De Minimis Betrag von 200.000 Euro gelten - statt 500.000 Euro über die Kleinbeihilfenregelung.

Die IHK Schleswig-Holstein setzt sich derzeit über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auf europäischer Ebene zusammen mit anderen Verbänden für eine Übergangslösung ein. Weitere Entwicklungen werden auf dieser Homepage veröffentlicht.

 
 

DOKUMENT-NR. 31202

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